Villa Auenland
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Villa Auenland

ABG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Einzelunternehmen Sebastian Bischel, hier speziell Kurzzeitvermietung der Immobilie "Villa Auenland".

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

§ 3 Zahlungsbedingungen

§ 4 An- und Abreise

§ 5 Ferienwohnungen

§ 6 Haustiere

§ 7 Aufenthalt

§ 8 Reiserücktritt

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

§ 10 Haftung des Vermieters

§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

§ 11.1 Zugangsdaten

§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

§12 Preise für Mehraufwände

§ 13 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

§ 14 Gerichtsstand

Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Einzelunternehmen Sebastian Bischel. Die Leistungen von Einzelunternehmen Sebastian Bischel erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken werden ausgeschlossen.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 1 Begriffsbestimmungen

a) Der Begriff "Villa Auenland", "wir", "uns" oder "unser" bezieht sich auf das Einzelunternehmen Sebastian Bischel, ein in der Registrierstelle von IHK Karlsruhe unter der Identifikationsnummer 1195856 eingetragenes Unternehmen.

b) Der Begriff "Villa Auenland" bezieht sich auf unsere Webseite https://www.Villa-Auenland.de sowie weitere Buchungsportale.

c) Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von Einzelunternehmen Sebastian Bischel von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen über unser Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über unseren Channel Manager.

d) Der Begriff "Kunde" bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.

e) Der Begriff "Kundenkonto" bezieht sich auf das Konto, das der Kunde auf https://www.Villa-Auenland.de erstellt, um auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.

f) Der Begriff "Immobilie" bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen oder Mietflächen, die vom Kunden oder einem Kanal eines Dritten angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten werden.

g) Der Begriff "Inhalt" bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.

h) Der Begriff "Kundeninhalte" bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite (https://www.Villa-Auenland.de), per E-Mail ([email protected]) oder telefonisch an +491733991211 getätigt werden. Alle Anfragen, die über jegliche andere Methode getätigt wird wie zum Beispiel Instagram oder Facebook werden nicht berücksichtigen.

Können wir Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftlich Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt derBuchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Anzahlung, erhält Ihre Buchung seine Gültigkeit. Die Anzahlung, der Restbetrag oder die Fälligkeit der vollständigen Summe entnehmen Sie bitte bei Buchung über unsere Website den Zahlungsbedingungen bzw. werden diese bei Buchung über ein anderes Portal dort aufgeführt. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann das Einzelunternehmen Sebastian Bischel vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall und Energiekosten werden nicht erhoben.

Ausnahmen bilden Kurzzeitvermietungen über einen längeren Zeitraum, welche direkt angefragt werden. Hier werden, aufgrund eines günstigeren Übernachtungspreises die Stromkosten nach Verbrauch abgerechnet.

§ 4 An- und Abreise

Reguläre Zeiten für den Check-In ist 15:00 Uhr und Check-Out 10:00 Uhr, sofern nicht anders als Extra gebucht oder vereinbart.. Die Informationen der Schlüsselübergabe, sofern gebucht, bekommt der Gast per Email. Regular findet aufgrund der elektronischen Schlösser keine Schlüsselübergabe statt. Die Codes für den Zugang erhält der Gast spätestens am Check-In Tag, jedoch ausdrücklich nur nachdem der Online Check-In über die Website erfolgt ist. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine späte Abreise wünscht, sollte dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine späte Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.

Sollte der Gast am Anreisetag bis 22 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an Einzelunternehmen Sebastian Bischel als gekündigt. Einzelunternehmen Sebastian Bischel oder unser Vertreter kann dann über die Immobilie frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihnen während Ihrem Aufenthalt Mangel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet Einzelunternehmen Sebastian Bischel unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei bei Einzelunternehmen Sebastian Bischel.

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.

§ 7 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von 35€ zu zahlen. Einzelunternehmen Sebastian Bischel hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist Einzelunternehmen Sebastian Bischel dazuberechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den bei der Buchung geltenden und aufgegührten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch Einzelunternehmen Sebastian Bischel kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.

§ 10 Haftung des Vermieters

Einzelunternehmen Sebastian Bischel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Einzelunternehmen Sebastian Bischel unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Einzelunternehmen Sebastian Bischel gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit Einzelunternehmen Sebastian Bischel deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Einzelunternehmen Sebastian Bischel behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 11.1 Zugangsdaten

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Einzelunternehmen Sebastian Bischel hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Einzelunternehmen Sebastian Bischel weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§12 Preise für Mehraufwände

Nicht im Übernachtungspreis bzw. Aufenthaltspreis enthaltene unkalkulierte Aufwände wie Reinigung über die normalen Maße hinaus, Reparaturarbeiten und sonstige Instandsetzung sowie zusätzliche Verwaltungsaufwände werden mit einem Stundenverrechnungssatz von 37,50€ in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird je angefangene Viertelstunde. Die Mehraufwände / Mängel werden entsprechend dokumentiert und an den kommuniziert.

§ 13 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Sie umfasst folgende Unterpunkte:

  1. Lüften: Achten Sie bitte darauf beim / nach dem Kochen sowie nach dem Duschen für 15-20 Minuten quer Stoßzulüften (Empfehlung: Küche & Schlafzimmer). Andernfalls können sich Schimmelpilze entwickeln dessen Entfernung wir leider in Rechnung stellen müssen um die Gesundheit unserer Gäste zu schützen.
  2. Die Ferienwohnung darf nur für den vom Mieter gebuchten Zeitraum genutzt werden. Verlängerungen, soweit dies möglich ist, sind mit dem Vermieter vorab zu klären.
  3. Die Ferienwohnung darf nur von der angegebenen Personenzahl und den angegebenen Personen genutzt werden und darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht erhöht werden oder an andere Personen weitervermietet werden. Aufgrund von schlechten Erfahrungen sind Besucher und zusätzliche Übernachtungsgäste nicht erlaubt.
  4. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, den Aufenthalt aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
  5. Für die Schlüssel wird vom Vermieter keine Kaution verlangt. Geht der Schlüssel jedoch verloren, ist der Gast verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel bzw. neues Schloss / Schliessanlage!) aufzukommen. Ein Schlüsselverlust ist umgehend dem Vermieter zu melden.
  6. Der Gast, sowie die Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, das Haus sowie alle Gegenstände des Hauses auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen.
  7. Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mit vermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Die vom Vermieter bereitgestellten Hand- und Badetücher, sowie die Bettwäsche dürfen nicht mit an den Strand / Badesee genommen werden.
  8. Mängel oder Gefahren an der Mietsache und der mit vermieteten Gegenstände, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  9. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden durch dritte Personen, die sich mit und ohne Zustimmung des Vermieters oder des Mieters in Mieträumen aufhalten. Jeder entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich vor der Abreise zu melden und zu ersetzten.
  10. Bei Abreise ist das Geschirr, die Gläser, das Besteck u.s.w. in sauberen Zustand zu übergeben, räumen Sie den Kühlschrank und die Spülmaschine bitte restlos aus. Bitte bringen Sie auch den Müll in die vorgesehenen Behälter auf dem Hof. Die Abreise erfolgt spätestens bis 10.00 Uhr am Abreisetag.
  11. Wir bitten die Ruhezeit von 22.00 bis 8.00 Uhr einzuhalten. Unnötige Lärmbelästigungen auf den Fluren und im Freien (insbesondere auf den Balkonen) sind zu vermeiden.
  12. Zerkleinerbares Leergut (Schachteln, Verpackungsmaterial) ist vor dem Einlagern in die Mülltonne zu zerkleinern und größeres Sperrgut selbständig in Sammeldeponien zu bringen. Flüssigkeiten und andere Abfälle (Zigarettenkippen, Brot und Küchenkrümel) dürfen nicht aus Fenstern und über Balkone geschüttet werden. Auch beim Gießen von absturzsicheren Blumenkästen ist darauf zu achten, dass Gießwasser nicht auf darunter liegende Flächen oder Gebäudeteile läuft.
  13. Müll grundsätzlich: entsorgen Sie bitte den Müll bei Bedarf, spätestens jedoch beim Auschecken sortiert in den beiden mit unserem Logo beklebten Mülltonnen. Die Restmülltonne hat ein Schloss, der Schlüssel hängt beschriftet am Schlüsselbrett. In die schwarze Restmülltonne entsorgen Sie bitte Restmüll / Nassmüll, in die grüne Wertstofftonne bitte den übrigen Abfall.
  14. In Ausgussbecken sowie Duschwannen und WC dürfen keine Abfälle und schädliche Flüssigkeiten gegeben werden. Es ist speziell verboten, das WC quasi als Abfalleimer zu benutzen, z.B. für Blechdosen, Watte, Textilien, Hygieneartikel, Windeln, Zeitungen, Zigarettenschachteln, Rasierklingen, Bauabfälle, Farbreste, Fette, Öle u.ä.
  15. In Treppenhäusern, Fluren und auf Loggien dürfen keine Gegenstände (z.B. Schuhe, Schränke, Pflanzen, Schirmständer) abgestellt werden. Etwaige verursachte Verschmutzungen gemeinschaftlicher Flächen sind sofort zu beseitigen. Balkone und Terrassen dürfen ebenfalls nicht als Abstell- und Lagerflächen benutzt werden. Wir bitten Sie keine Handtücher u.s.w. über das Geländer der Balkone zu hängen. Bitte nutzen Sie die Trockenständer dafür.
  16. In Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Hausbewohner und Gäste ist darauf zu achten, dass die Haustüren nach der Benutzung wieder in das Schloss einrasten.
  17. Das Grillen auf Balkonen und Terrassen ist nicht gestattet.
  18. Im gesamten Haus dürfen keine brennbaren, explosiven oder giftigen Materialien und Flüssigkeiten gelagert bzw. aufbewahrt werden.
  19. Das Rauchen in den Ferienwohnungen, sowie gemeinschaftlichen Räumen des Hauses, insbesondere Fluren, Treppenhäusern ist nicht gestattet. Beim Rauchen auf den Balkonen schließen Sie bitte die Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarbewohner. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300€ in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
  20. Waschen innerhalb der Appartements ist nur für Kleinwäsche gestattet. Das Wäschetrocknen auf Balkonen und Terrassen ist nur gestattet, wenn Trockenständer genutzt werden.
  21. Das Abstellen von Fahrrädern ist leider aufgrund fehlenden Platzes nicht gestattet. Die Unterstellung auf den Fluren oder sogar in den Ferienwohnungen ist ausdrücklich verboten.
  22. Das Laden von Akkus, insbesondere von E-Bikes ist nur unter Aufsicht und in nicht brennbarer Umgebung & Fliesen gestattet. Der Vermieter behält sich vor ggf. Gebühren für einen erhöhten Stromverbrauch zu erheben.
  23. Aufgrund des Umweltschutzes und der steigenden Energiepreise ist der sparsame Umgang mit Energie (Strom und Heizung) und Wasser auch im Urlaub unerlässlich. Um unnötige Preiserhöhungen in Zukunft zu vermeiden, bitten wir dies zu berücksichtigen.
  24. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
  25. Einzelunternehmen Sebastian Bischel hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

PKW – Stellplatz Nutzungsordnung

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an abgestellten Fahrzeugen und eingebrachten Gegenständen / Sachen, es sei denn, ihm fällt eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Das gleiche gilt für Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Er haftet nicht für Schäden, die durch mangelhafte Reinigung oder durch Schäden an den Fahrwegen entstehen.
  2. Insbesondere sind auch Schäden durch herabfallende Kastanien etc. von der Haftung ausgeschlossen. Soweit eine Haftung des Vermieters Verschulden voraussetzt, bleibt seine Haftung für grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz von diesem Haftungsausschluss unberührt.
  3. Der Mieter hat Schäden, die durch ausgelaufenen Kraftstoff, Öl oder Säure entstanden sind, ohne Verschuldensnachweis auf eigene Kosten unverzüglich zu beseitigen. Soweit der Boden der Mietsache beschädigt ist, hat eine Erneuerung zu erfolgen.
  4. Dem Mieter ist bekannt, dass bei Schnee und Glatteis nicht geräumt bzw. gestreut wird. Eine Haftung für Personen- und Sachschäden wird vom Vermieter nicht übernommen.
  5. Der Mieter nutzt den Stellplatz nur zum vereinbarten Zweck. Der Mieter ist nur berechtigt, sein eigenes Fahrzeug oder das seiner Familienangehörigen bzw. mit ihm im eigenen Haushalt lebenden Personen auf dem Stellplatz abzustellen. Das Waschen im Hof ist untersagt. Der Vermieter ist berechtigt, in Fällen der Zuwiderhandlung eine fristlose Kündigung auszusprechen.
  6. Die gemeinschaftlichen Flächen und Einrichtungen auf dem Grundstück nutzt der Mieter so, dass kein anderer Benutzer mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Er fährt auf den Fahrwegen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/Stunde und beachtet die für den Straßenverkehr geltenden Vorschriften. Die Straßenverkehrsordnung sowie die polizeilichen und behördlichen Bestimmungen sind zu beachten.
  7. Der Mieter hat Lärmbelästigungen, insbesondere Hupen und Laufenlassen des Motors, zu vermeiden. Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in der Nähe abgestellter Fahrzeuge ist verboten.
  8. Hindert eine dritte Person oder Sache den Mieter am Zutritt oder Zufahrt zum Stellplatz, ist der Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises bzw. zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter berechtigt.
  9. Voraussetzung für die Stellplatznutzung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen und fahrtauglich ist. Dennoch abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig für den Fahrzeughalter entfernt.
  10. Die Vermietung des Stellplatzes ist von der Vermietung einer Wohnung im gleichen oder einem anderen Anwesen rechtlich, wirtschaftlich und tatsächlich unabhängig.

§ 14 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Bruchsal zuständig.

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